Krankschreibung für die Dauer der Kündigungsfrist weckt Zweifel

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13. Dezember 2023, Az: 5 AZR 137/23

Beweiswert der AU-Bescheinigungen erschüttert:

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat festgestellt, dass Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit gerechtfertigt sein können, wenn die Krankschreibung eines gekündigten Mitarbeiters genau bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses dauert. Diese Entscheidung des BAG konkretisiert die Voraussetzungen für die Erschütterung des Beweiswerts von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen.
Wenn ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin sich im Zusammenhang mit einer Kündigung krankmeldet, entsteht oft der Verdacht, dass die Arbeitsunfähigkeit nur vorgetäuscht ist. Dies zu beweisen, stellt Arbeitgeber häufig vor Schwierigkeiten.
Gerichte legen üblicherweise eine hohe Beweiskraft auf ärztliche Krankschreibungen. Gemäß den Grundsätzen des BAG kann jedoch der Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttert sein, wenn ein Arbeitnehmer ab dem Zeitpunkt der Kündigung arbeitsunfähig krankgeschrieben wird und die Krankschreibung genau bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses dauert. Infolgedessen muss der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit als Voraussetzung für den Entgeltfortzahlungsanspruch darlegen und beweisen.

Das BAG betonte in seiner aktuellen Entscheidung die Notwendigkeit einer einzelfallbezogenen Würdigung der Gesamtumstände. Unter den vorliegenden Umständen war der Beweiswert von zwei Folgebescheinigungen für das BAG erschüttert: Die Verlängerung der Arbeitsunfähigkeit erfolgte passgenau zur Kündigungsfrist, und direkt nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses nahm der Arbeitnehmer eine neue Stelle an